Aktuelles (Archiv)
Gesucht: "Bester Nachbar" / "Beste Nachbarin"
4/28/20
GWW-Mieter können GWW-Mieter für die Auszeichnung nominieren
„Wir geben mit unseren rund 13.000 Wohnungen in Wiesbaden mehr als 26.000 Mietern ein Zuhause in der Stadt. Ich bin mir sicher, dass es darunter eine Vielzahl gibt, die die Auszeichnung verdienen, weil sie sich für ein gutes Miteinander in ihrer Hausgemeinschaft einsetzen
GWW hält hohe Taktzahl im Wohnungsneubau
4/24/20
Rekordvolumen wird in diesem Jahr bezugsfertig / Viele geförderte Wohnungen
„Die Arbeiten auf unseren aktuellen Baustellen kommen gut voran, so dass bis zum Jahresende insgesamt 270 neue Mietwohnungen bezugsfertig werden. Davon entstehen 40 Prozent im geförderten Segment.
GWW schafft mit Wildblumenwiesen Lebensraum für Insekten
4/22/20
Pilotprojekt mit Unterstützung der Landeshauptstadt Wiesbaden
"Wir zeichnen nicht nur dür 13.000 Mietwohnungen verantwortlich, sondern auch für die Freiflächen, die zu unseren Wohnanlagen gehören. Indem wir auf diesen Freiflächen Wildblumenwiesen anlegen, können wir einen Beitrag zur Biodiversität
Merkblatt zu rechtlichen Fragen zu ihrem Mieterverhältnis im Rahmen der COVID-19-Pandemie
4/2/20
Im Augenblick kursieren viele Meldungen und Gerüchte im Zusammenhang mit ihrem Mietverhältnis in der Presse. Die wichtigsten Fragen wollen wir beantworten.
Kündigungsausschluss bei Mietrückständen aufgrund COVID-19-Pandemie - Was gilt es jetzt zu wissen? Was ist jetzt zu tun?
Aktuelles

8/11/21
GWW investiert Rekordsumme in den Wohnungsbau

Wohnungsgesellschaften auf solidem Kurs / Klimaneutralität anspruchvolles Ziel
Die kommunalen Wohnungsgesellschaften der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden, GWW und GeWeGe, haben 2020 bei einem Bilanzvolumen von insgesamt 910 Mio. € einen Jahresüberschuss von 9,12 Mio. € erzielt. „Beide Gesellschaften
7/2/21
Öffnung der GWW-Geschäftsräume

Aufgrund der positiven Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus öffnen wir unsere Geschäftsräume und Außendienstbüros ab Montag, den 05. Juli wieder für Sie.
Unter Einhaltung der Hygienevorschriften ist ein Besuch einzeln oder falls erforderlich mit maximal 2 Personen gestattet. Prüfen Sie bitte, ob ein persönlicher Besuch tatsächlich erforderlich ist oder, ob wir Ihr Anliegen telefonisch oder schriftlich bearbeiten können. Beim Betreten unserer
